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Turnier-Reglement Fussball - Chueflade Grömpu Neuenkirch

Art. 0 Tore, welche durch das weibliche Geschlecht erzielt wurden, zählen doppelt!

Art. 1 Die Turnierorgane sind:
a) Jury + Spielerkontrolle
b) Protestkommission

Art. 2a Das Turnier findet bei jeder Witterung statt

Art. 2b Bei schlechtem Wetter kann der Veranstalter ein Penalty-Schiessen gemäss Art. 16 durchführen.
Dieser Entscheid wird durch die Jury bestimmt.

Art. 3a Es darf nur in Turn-, Samba-, oder Nockenschuhen gespielt werden, also keine Stollenschuhe.

Art. 3b Allfällige Proteste gegen unkorrektes Schuhwerk müssen dem Schiedsrichter sofort gemeldet werden, ansonsten sind sie nichtig.

Art. 4 Schienbeinschoner sind obligatorisch.

Art. 5 Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielern (1 Torhüter, 4 Feldspieler) und evtl. Ersatzspielern.

Art. 6 Ein Spieler kann in mehreren Mannschaften spielen.

Art. 7 Gespielt wird nach den Regeln des SFV. Die Offside-Regel entfällt und anstelle des Abstosses wird das Spiel mit einem Abstoss oder Abwurf fortgesetzt. Die Torhüterregel entfällt.

Art. 8 In der Regel wird in Gruppen gespielt. Zur Ermittlung des Gruppensiegers wird eine volle Runde gespielt (jeder gegen jeden). Bei Punktegleichheit entscheidet das Tor/Punkteverhältnis.

Art. 9 In den Finalspielen entscheidet bei Unentschieden das Penalty-Schiessen gemäss Art. 15a + b.

Art. 10 Endet ein End-Finalspiel unentschieden, so wird eine Verlängerung von 2 x 5 Min. angesetzt.
Ist n.V. noch keine Entscheidung gefallen, entscheidet das Penalty-Schiessen gem. Art. 15a + b.

Art. 11 In den Finalspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auch die Gruppenspiele bestritten haben.
(Ausnahme Verletzungen)

Art. 12 Auswechslungen dürfen jederzeit (fliegend) vorgenommen werden.

Art. 13 Versicherung ist Sache eines jeden Einzelnen. Der Organisator haftet in keinem Falle (auch bei Diebstahl nicht)

Art. 14a Beim Penalty-Schiessen werden pro Team 5 Bälle geschossen. Jeder Spieler schiesst nur 1x.

Art. 14b Endet das Penalty-Schiessen nach je 5 geschossenen Bällen unentschieden, so wird es im KO-System weitergeführt. Nun dürfen Spieler auch einen 2. Penalty treten.

Art. 15 Beim „Schlechtwetter-Penaltyschiessen“ werden pro Mannschaft 10 Penaltys geschossen. 5 Spieler à 2 Schüsse.

Art. 16 Wenn eine Mannschaft zu einem Spiel nicht antritt oder dieses durch Protest verliert, so wird dieses als 0:1 Forfait-Niederlage gewertet.

Art. 17 Wird ein Spieler des Feldes verwiesen, so ist er für das nächste Spiel ausgeschlossen.

Art. 18 Wird ein Schiedsrichter vor, während oder nach dem Spiel tätlich oder verbal angegriffen, wird die ganze Mannschaft vom Turnier ausgeschlossen.

Art. 19 Werden Einrichtungen von Spielern oder Zuschauern mutwillig beschädigt, so werden die betreffenden Personen polizeilich verfolgt.

Art. 20 Unsportlichkeit wird geahndet.

Art. 21a Proteste müssen unmittelbar nach Spielende der Jury gemeldet werden, ansonsten sind diese nichtig.

Art. 21b Die Protestgebühr beträgt Fr. 50.--. Sie wird bis zu Fr. 10.00 zurückerstattet bei Gutheissung und verfällt zu Gunsten des Veranstalters bei Ablehnung.

Art. 22 Entscheide des Schiedsrichters sind endgültig und somit nicht anfechtbar.

Art. 23 Die Jury, bzw. Protestkommission ist die letzte Instanz.

Art. 24 Mit der Teilnahme am Turnier akzeptieren die Mannschaften dieses Reglement.

Art. 25 Dieses Turnier wird zur Pflege der Freundschaft und Gemütlichkeit organisiert. Wir bitten, dies auf dem Spielfeld zu beachten.


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